SCHLANGEN 4.0

Die Öffnungs- bzw. Sperrzeiten für den Truppenübungsplatz Senne sind in der sogenannten Sennevereinbarung klar geregelt. Vertragspartner sind die Bundesrepublik Deutschland, die Britischen Streitkräfte, die Anrainergemeinden sowie die Kreise Paderborn, Gütersloh und Lippe. Laut der Vereinbarung sind die Sperrzeiten wie folgt geregelt: montags bis donnerstags von 7:30 Uhr bis 16:15 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 13:15 Uhr.

Eine Regelung, die viele Jahre zu einem ausgewogenen Miteinander von Militär und den Interessen der Bevölkerung gesorgt hat. In den letzten Jahren und Monaten wurden diese Zeiten allerdings in den seltensten Fällen vom britischen Militär eingehalten. Damit verstößt dieser Vertragspartner nachhaltig gegen die Vertragsbestimmungen. Die Intension und der Geist der Vereinbarung werden zur Makulatur.

Was sonst noch in der Vereinbarung geregelt ist seht ihr hier:

Teilen